Verhinderungspflege nach              § 39 SGB XI 


Wir entlasten pflegende Angehörige.
Von unseren Pflegeleistungen profitieren nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Pflegepersonen. Im Rahmen der Verhinderungspflege entlasten wir pflegende Angehörige, entweder stundenweise oder auch einmalig für mehrere Tage oder Wochen.

Entscheiden Sie flexibel, wann Sie unsere Unterstützung benötigen.


Wie Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege geltend machen, können wir individuell mit Ihnen absprechen. 

Wenn Sie die Verhinderungspflege nutzen, entstehen Ihnen keine Kosten. Das Budget der Verhinderungspflege gilt immer vom 01.01. bis zum 31.12 eines jeden Jahres. Ist der Betrag nicht ausgeschöpft, verfällt dieser.

Fragen Sie uns nach der Verhinderungspflege– gern besprechen wir im persönlichen Gespräch, wie wir Ihnen helfen können.