Die Beratung

  • Schulung von Angehörigen und nahe stehenden Personen
  • Beschaffung von Hilfsmitteln
  • Beantragungen von sozialen Leistungen
  • Wohnraumanpassungen
  • Vermittlung von Dienstleistungen
  • Unterstützung beim Pflegegeldantrag

Beratungseinsätze nach                 § 37 Abs. 3 SGB XI


Pflegende Angehörige müssen gegenüber der Pflegekasse regelmäßig eine Bescheinigung vorlegen, dass sie sich von einer Pflegefachkraft haben beraten lassen. Im Raum Sömmerda und Erfurt können Sie sich gern an uns wenden. Im Beratungsgespräch sprechen wir vor Ort beim Pflegebedürftigen über die Pflegesituation. Wir geben praktische Hinweise, wie der Angehörige seine Aufgaben noch sicherer erfüllen kann. Darüber hinaus weisen wir auch auf Ansprüche hin, die der Pflegebedürftige hat, bisher aber vielleicht noch gar nicht nutzt. Erkennen wir, dass die Einstufung in einen höheren Pflegegrad geboten erscheint, helfen wir bei der Antragstellung.
Das Beratungsgespräch ist vielen Angehörigen auch eine mentale Stütze, denn Sie erkennen: Wir vom Pflegedienst EllFrieda sind da, wenn Sie unsere Hilfe benötigen.