Zusätzliche Betreuung nach SGB XI    § 45b – damit Sie nicht allein sind


Durch gesetzliche Verbesserungen ist es uns möglich, Sie intensiver zu betreuen und Ihnen mehr soziale Kontakte zu ermöglichen.
Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche- gehen mit Ihnen spazieren oder auch mal Kaffee trinken, leisten Ihnen Gesellschaft bei einem Spielenachmittag, lesen Ihnen das Neueste aus der Zeitung vor oder unterstützen Sie bei anderen Beschäftigungen innerhalb und außerhalb Ihrer Wohnung.
Was wir für Sie tun, sprechen wir individuell mit Ihnen ab – und das bei jedem Besuch. So können wir Ihnen das bieten, was Ihnen gerade am wichtigsten ist. Vielleicht geht es Ihnen ja mal darum, einfach nur rauszukommen. Auch dann sind wir für Sie da. Abgerechnet wir direkt mit der Krankenkasse, Sie haben keine Kosten. Dies wird alles über die 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistung verrechnet.